+CON.7.A8 Sichere Nutzung von öffentlichen WLANs (B) [Benutzende]

CON.7.A8 Sichere Nutzung von öffentlichen WLANs (B) [Benutzende]

Grundsätzlich MUSS geregelt werden, ob mobile IT-Systeme direkt auf das Internet zugreifen dürfen.

Für den Zugriff auf das Netz der Institution über öffentlich zugängliche WLANs MÜSSEN Benutzende ein VPN oder vergleichbare Sicherheitsmechanismen verwenden (siehe CON.7.A7 Sicherer Remote-Zugriff und NET.2.2 WLAN-Nutzung). Bei der Benutzung von WLAN-Hotspots MÜSSEN ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, siehe auch INF.9 Mobiler Arbeitsplatz.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager