+OPS.1.1.2.A6 Schutz administrativer Tätigkeiten (B)
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OPS.1.1.2.A6 Schutz administrativer Tätigkeiten (B)
Administrative Schnittstellen und Funktionen DÜRFEN NUR berechtigten Personen zur Verfügung stehen. Für diese Schnittstellen und Funktionen MÜSSEN geeignete Verfahren zur Authentisierung festgelegt werden. Es MUSS sichergestellt sein, dass IT-Administrationstätigkeiten nur durchgeführt werden können, falls vorher eine dementsprechende Authentisierung erfolgt ist. Es MUSS festgelegt werden, welche Protokolle für Administrationsschnittstellen verwendet werden dürfen, so dass die bei der Administration stattfindende Kommunikation abgesichert ist.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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