+OPS.1.1.2.A6 Schutz administrativer Tätigkeiten (B)

OPS.1.1.2.A6 Schutz administrativer Tätigkeiten (B)

Administrative Schnittstellen und Funktionen DÜRFEN NUR berechtigten Personen zur Verfügung stehen. Für diese Schnittstellen und Funktionen MÜSSEN geeignete Verfahren zur Authentisierung festgelegt werden. Es MUSS sichergestellt sein, dass IT-Administrationstätigkeiten nur durchgeführt werden können, falls vorher eine dementsprechende Authentisierung erfolgt ist.

Es MUSS festgelegt werden, welche Protokolle für Administrationsschnittstellen verwendet werden dürfen, so dass die bei der Administration stattfindende Kommunikation abgesichert ist.

1. Overview

Summary Standard

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation

Linked Issues