+OPS.1.1.2.A7 Regelung der IT-Administrationstätigkeit (S)

OPS.1.1.2.A7 Regelung der IT-Administrationstätigkeit (S)

Jede IT-Administrationstätigkeit SOLLTE einer klar definierten Aufgabe zugeordnet sein. Für diese Aufgaben SOLLTE geregelt werden,

  • durch wen diese Aufgabe ausgeführt werden darf und
  • durch wen diese Aufgabe beauftragt werden darf.

Es SOLLTE nachvollziehbar sein, in welchen Prozessen sich Administrationsaufgaben einfügen. IT-Administrationstätigkeiten SOLLTEN nur mit denjenigen Berechtigungen durchgeführt werden, die zur Erfüllung der entsprechenden Aufgabe notwendig sind. Es SOLLTE festgelegt werden, wie IT-Administrationstätigkeiten auszuführen sind.

Die Regelungen für IT-Administrationstätigkeiten SOLLTEN regelmäßig und anlassbezogen überprüft und aktualisiert werden.

Für jede IT-Administrationstätigkeit SOLLTE sichergestellt werden, dass diese bei Bedarf auch im Notfall ausgeführt werden kann.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge