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+OPS.1.1.2.A7 Regelung der IT-Administrationstätigkeit (S) |
OPS.1.1.2.A7 Regelung der IT-Administrationstätigkeit (S)Jede IT-Administrationstätigkeit SOLLTE einer klar definierten Aufgabe zugeordnet sein. Für diese Aufgaben SOLLTE geregelt werden,
Es SOLLTE nachvollziehbar sein, in welchen Prozessen sich Administrationsaufgaben einfügen. IT-Administrationstätigkeiten SOLLTEN nur mit denjenigen Berechtigungen durchgeführt werden, die zur Erfüllung der entsprechenden Aufgabe notwendig sind. Es SOLLTE festgelegt werden, wie IT-Administrationstätigkeiten auszuführen sind. Die Regelungen für IT-Administrationstätigkeiten SOLLTEN regelmäßig und anlassbezogen überprüft und aktualisiert werden. Für jede IT-Administrationstätigkeit SOLLTE sichergestellt werden, dass diese bei Bedarf auch im Notfall ausgeführt werden kann. 1. Apžvalga
1.1 Nuorodos1.2 Nustatyti reikalavimai1.3 Susiję teisės aktai2. Nustatyti reikalavimai
3. Susiję teisės aktai
Susietos užduotys
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