+OPS.1.1.7.A13 Verpflichtung zur Nutzung der vorgesehenen Schnittstellen für das Systemmanagement (S)

OPS.1.1.7.A13 Verpflichtung zur Nutzung der vorgesehenen Schnittstellen für das Systemmanagement (S)

Management-Zugriffe auf zu verwaltende Systeme SOLLTEN ausschließlich über die dafür vorgesehenen Schnittstellen der Systemmanagement-Lösung erfolgen. Falls ein direkter Zugriff auf zu verwaltende Systeme notwendig ist, z. B. nach einem Ausfall eines zu verwaltenden Systems, SOLLTEN sowohl der direkte Zugriff als auch alle in diesem Rahmen vorgenommenen Änderungen dokumentiert und im notwendigen Umfang in die Systemmanagement-Lösung eingepflegt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge