+OPS.1.2.4.A2 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Telearbeitsrechner (B)

OPS.1.2.4.A2 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Telearbeitsrechner (B)

Es MÜSSEN sicherheitstechnische Anforderungen festgelegt werden, die ein IT-System für die Telearbeit erfüllen muss.

Es MUSS sichergestellt werden, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den Telearbeitsrechnern haben. Darüber hinaus MUSS der Telearbeitsrechner so abgesichert werden, dass er nur für autorisierte Zwecke benutzt werden kann.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge