+OPS.1.2.4.A2 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Telearbeitsrechner (B)

OPS.1.2.4.A2 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Telearbeitsrechner (B)

Es MÜSSEN sicherheitstechnische Anforderungen festgelegt werden, die ein IT-System für die Telearbeit erfüllen muss.

Es MUSS sichergestellt werden, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den Telearbeitsrechnern haben. Darüber hinaus MUSS der Telearbeitsrechner so abgesichert werden, dass er nur für autorisierte Zwecke benutzt werden kann.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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