OPS.1.2.5.A3 Absicherung der Schnittstellen zur Fernwartung (B)
Die möglichen Zugänge und Kommunikationsverbindungen für die Fernwartung MÜSSEN auf das notwendige Maß beschränkt werden. Alle Fernwartungsverbindungen MÜSSEN nach dem Fernzugriff getrennt werden. Es MUSS sichergestellt werden, dass Fernwartungssoftware nur auf IT-Systemen installiert ist, auf denen sie benötigt wird. Fernwartungsverbindungen über nicht vertrauenswürdige Netze MÜSSEN verschlüsselt werden. Alle anderen Fernwartungsverbindungen SOLLTEN verschlüsselt werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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