+OPS.1.2.5.A3 Absicherung der Schnittstellen zur Fernwartung (B)

OPS.1.2.5.A3 Absicherung der Schnittstellen zur Fernwartung (B)

Die möglichen Zugänge und Kommunikationsverbindungen für die Fernwartung MÜSSEN auf das notwendige Maß beschränkt werden. Alle Fernwartungsverbindungen MÜSSEN nach dem Fernzugriff getrennt werden.

Es MUSS sichergestellt werden, dass Fernwartungssoftware nur auf IT-Systemen installiert ist, auf denen sie benötigt wird.

Fernwartungsverbindungen über nicht vertrauenswürdige Netze MÜSSEN verschlüsselt werden. Alle anderen Fernwartungsverbindungen SOLLTEN verschlüsselt werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

Tickets liés