+OPS.2.3.A1 Erstellung von Anforderungsprofilen für Prozesse (B) [Fachverantwortliche]
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OPS.2.3.A1 Erstellung von Anforderungsprofilen für Prozesse (B) [Fachverantwortliche]
Falls keine Business-Impact-Analyse (BIA) vorhanden ist, MÜSSEN Anforderungsprofile in Form von Steckbriefen für die Prozesse angefertigt werden, die potenziell ausgelagert werden sollen. Diese Anforderungsprofile MÜSSEN die Funktion, verarbeite Daten, Schnittstellen sowie eine Bewertung der Informationssicherheit enthalten. Insbesondere MÜSSEN die Abhängigkeiten zwischen den Prozessen sowie zu untergeordneten Teilprozessen berücksichtigt werden. Die Anforderungsprofile MÜSSEN die Kritikalität des jeweiligen Prozesses für den ordentlichen Geschäftsbetrieb abbilden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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