+OPS.2.3.A1 Erstellung von Anforderungsprofilen für Prozesse (B) [Fachverantwortliche]

OPS.2.3.A1 Erstellung von Anforderungsprofilen für Prozesse (B) [Fachverantwortliche]

Falls keine Business-Impact-Analyse (BIA) vorhanden ist, MÜSSEN Anforderungsprofile in Form von Steckbriefen für die Prozesse angefertigt werden, die potenziell ausgelagert werden sollen. Diese Anforderungsprofile MÜSSEN die Funktion, verarbeite Daten, Schnittstellen sowie eine Bewertung der Informationssicherheit enthalten. Insbesondere MÜSSEN die Abhängigkeiten zwischen den Prozessen sowie zu untergeordneten Teilprozessen berücksichtigt werden. Die Anforderungsprofile MÜSSEN die Kritikalität des jeweiligen Prozesses für den ordentlichen Geschäftsbetrieb abbilden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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