+OPS.2.3.A7 Regelungen für eine geplante oder ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]
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OPS.2.3.A7 Regelungen für eine geplante oder ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]
Für geplante sowie ungeplante Beendigungen des Outsourcing-Verhältnisses MÜSSEN Regelungen getroffen werden. Es MUSS festgelegt werden, wie alle Informationen, Daten und Hardware der Nutzenden vom Anbietenden von Outsourcing zurückgegeben werden. Hierbei MÜSSEN gesetzliche Vorgaben zur Aufbewahrung von Daten beachtet werden. Ferner SOLLTE überprüft werden, ob die Zugangs-, Zutritts- und Zugriffsrechte für die Anbietenden von Outsourcing mit der Beendigung des Outsourcing-Verhältnisses aufgehoben wurden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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