+OPS.2.3.A7 Regelungen für eine geplante oder ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]

OPS.2.3.A7 Regelungen für eine geplante oder ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]

Für geplante sowie ungeplante Beendigungen des Outsourcing-Verhältnisses MÜSSEN Regelungen getroffen werden. Es MUSS festgelegt werden, wie alle Informationen, Daten und Hardware der Nutzenden vom Anbietenden von Outsourcing zurückgegeben werden. Hierbei MÜSSEN gesetzliche Vorgaben zur Aufbewahrung von Daten beachtet werden. Ferner SOLLTE überprüft werden, ob die Zugangs-, Zutritts- und Zugriffsrechte für die Anbietenden von Outsourcing mit der Beendigung des Outsourcing-Verhältnisses aufgehoben wurden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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