+OPS.3.2.A6 Regelungen für eine geplante und ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (B)

OPS.3.2.A6 Regelungen für eine geplante und ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (B)

Es MÜSSEN Regelungen getroffen werden, wie verfahren wird, wenn Outsourcing-Verhältnisse geplant oder ungeplant beendet werden. Es MUSS festgelegt werden, wie alle Informationen, Daten und Hardware der Nutzenden von den Anbietenden von Outsourcing zurückgegeben werden. Anschließend MÜSSEN die verbleibenden Datenbestände der Nutzenden von Outsourcing nach Ablauf der gesetzlichen Vorgaben zur Datenaufbewahrung sicher gelöscht werden. Dies MUSS durch die Anbietenden von Outsourcing dokumentiert werden. Ferner SOLLTE überprüft werden, ob die Zugangs-, Zutritts- und Zugriffsrechte für die Nutzenden von Outsourcing aufgehoben wurden, nachdem das Outsourcing-Verhältnis beendet wurde.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge