+OPS.3.2.A6 Regelungen für eine geplante und ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (B)

OPS.3.2.A6 Regelungen für eine geplante und ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (B)

Es MÜSSEN Regelungen getroffen werden, wie verfahren wird, wenn Outsourcing-Verhältnisse geplant oder ungeplant beendet werden. Es MUSS festgelegt werden, wie alle Informationen, Daten und Hardware der Nutzenden von den Anbietenden von Outsourcing zurückgegeben werden. Anschließend MÜSSEN die verbleibenden Datenbestände der Nutzenden von Outsourcing nach Ablauf der gesetzlichen Vorgaben zur Datenaufbewahrung sicher gelöscht werden. Dies MUSS durch die Anbietenden von Outsourcing dokumentiert werden. Ferner SOLLTE überprüft werden, ob die Zugangs-, Zutritts- und Zugriffsrechte für die Nutzenden von Outsourcing aufgehoben wurden, nachdem das Outsourcing-Verhältnis beendet wurde.

1. Overzicht

Titel Standaard

1.1 Referenties

1.2 Geïdentificeerde eisen

1.3 Gerelateerde regelingen

2. Geïdentificeerde eisen

Eisen
Bron Eis

3. Gerelateerde regelingen

Regelingen
Bron Regelgeving

Gekoppelde issues