+OPS.3.2.A16 Transparenz über die Outsourcing-Kette der ausgelagerten Kundenprozesse (S)

OPS.3.2.A16 Transparenz über die Outsourcing-Kette der ausgelagerten Kundenprozesse (S)

Die Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN ein Auslagerungsregister für die in Kundenprozessen eingesetzten Sub-Dienstleistenden führen. Dieses SOLLTE Informationen zu den Sub-Dienstleistenden, Leistungskennzahlen, Kritikalität der Prozesse, abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarung sowie Änderungen enthalten. Änderungen am Auslagerungsregister SOLLTEN nachgehalten werden. Das Auslagerungsregister SOLLTE auch die Weiterverlagerungen durch die Sub-Dienstleistenden behandeln. Die Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN das Auslagerungsregister regelmäßig und anlassbezogen überprüfen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge