+OPS.3.2.A16 Transparenz über die Outsourcing-Kette der ausgelagerten Kundenprozesse (S)
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OPS.3.2.A16 Transparenz über die Outsourcing-Kette der ausgelagerten Kundenprozesse (S)
Die Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN ein Auslagerungsregister für die in Kundenprozessen eingesetzten Sub-Dienstleistenden führen. Dieses SOLLTE Informationen zu den Sub-Dienstleistenden, Leistungskennzahlen, Kritikalität der Prozesse, abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarung sowie Änderungen enthalten. Änderungen am Auslagerungsregister SOLLTEN nachgehalten werden. Das Auslagerungsregister SOLLTE auch die Weiterverlagerungen durch die Sub-Dienstleistenden behandeln. Die Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN das Auslagerungsregister regelmäßig und anlassbezogen überprüfen.
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1.1 Παραπομπές
1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις
1.3 Σχετικοί κανονισμοί
2. Εντοπισμένες απαιτήσεις
3. Σχετικοί κανονισμοί
Κανονισμοί
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Κανονισμός |
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