+OPS.3.2.A21 Durchführung von gemeinsamen Notfall- und Krisenübungen (H) [Notfallbeauftragte]

OPS.3.2.A21 Durchführung von gemeinsamen Notfall- und Krisenübungen (H) [Notfallbeauftragte]

Gemeinsame Notfall- und Krisenübungen mit den Nutzenden von Outsourcing SOLLTEN durchgeführt und dokumentiert werden (siehe DER.4 Notfallmanagement). Das Resultat der Übung SOLLTE dazu genutzt werden, um das Notfallkonzept sowie insbesondere die gemeinsamen Maßnahmenpläne zu verbessern. Die Notfall- und Krisenübungen SOLLTEN regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge