+DER.2.3.A7 Gezielte Systemhärtung (S)

DER.2.3.A7 Gezielte Systemhärtung (S)

Nach einem APT-Angriff SOLLTEN alle betroffenen IT-Systeme gehärtet werden. Grundlage hierfür SOLLTEN die Ergebnisse der forensischen Untersuchungen sein. Zusätzlich SOLLTE erneut geprüft werden, ob die betroffene Umgebung noch sicher ist.

Wenn möglich, SOLLTEN IT-Systeme bereits während der Bereinigung gehärtet werden. Maßnahmen, die sich nicht kurzfristig durchführen lassen, SOLLTEN in einen Maßnahmenplan aufgenommen und mittelfristig umgesetzt werden. Der oder die ISB SOLLTE den Plan aufzustellen und prüfen, ob er korrekt umgesetzt wurde.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge