+DER.2.3.A7 Gezielte Systemhärtung (S)

DER.2.3.A7 Gezielte Systemhärtung (S)

Nach einem APT-Angriff SOLLTEN alle betroffenen IT-Systeme gehärtet werden. Grundlage hierfür SOLLTEN die Ergebnisse der forensischen Untersuchungen sein. Zusätzlich SOLLTE erneut geprüft werden, ob die betroffene Umgebung noch sicher ist.

Wenn möglich, SOLLTEN IT-Systeme bereits während der Bereinigung gehärtet werden. Maßnahmen, die sich nicht kurzfristig durchführen lassen, SOLLTEN in einen Maßnahmenplan aufgenommen und mittelfristig umgesetzt werden. Der oder die ISB SOLLTE den Plan aufzustellen und prüfen, ob er korrekt umgesetzt wurde.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta