+DER.3.2.A22 Nachbereitung einer IS-Revision (S)
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DER.3.2.A22 Nachbereitung einer IS-Revision (S)
Die im IS-Revisionsbericht festgestellten Abweichungen SOLLTEN in einer angemessenen Zeit durch die Institution korrigiert werden. Die durchzuführenden Korrekturmaßnahmen SOLLTEN mit Zuständigkeiten, Umsetzungstermin und dem jeweiligen Status dokumentiert sein. Die Umsetzung SOLLTE kontinuierlich nachverfolgt und der Umsetzungsstatus fortgeschrieben werden. Grundsätzlich SOLLTE geprüft werden, ob ergänzende IS-Revisionen notwendig sind. Die Institution SOLLTE die Grob- und Detailplanung zur IS-Revision anpassen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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