+DER.3.2.A22 Nachbereitung einer IS-Revision (S)

DER.3.2.A22 Nachbereitung einer IS-Revision (S)

Die im IS-Revisionsbericht festgestellten Abweichungen SOLLTEN in einer angemessenen Zeit durch die Institution korrigiert werden. Die durchzuführenden Korrekturmaßnahmen SOLLTEN mit Zuständigkeiten, Umsetzungstermin und dem jeweiligen Status dokumentiert sein. Die Umsetzung SOLLTE kontinuierlich nachverfolgt und der Umsetzungsstatus fortgeschrieben werden.

Grundsätzlich SOLLTE geprüft werden, ob ergänzende IS-Revisionen notwendig sind. Die Institution SOLLTE die Grob- und Detailplanung zur IS-Revision anpassen.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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