+APP.2.2.A19 Betrieb von virtualisierten Domänencontrollern (H)

APP.2.2.A19 Betrieb von virtualisierten Domänencontrollern (H)

Virtualisierte Domänencontroller SOLLTEN nicht gemeinsam mit weiteren virtuell betriebenen IT-Systemen auf dem gleichen physischen Host betrieben werden. Bei der Absicherung der administrativen Konten für den Zugriff über die Virtualisierungsschicht SOLLTE berücksichtigt werden, dass diese Vollzugriffe auf den Domänencontroller haben und dieser dann vergleichbar mit dem der Gruppe „Domain Admins“ / „Domänen-Administratoren“ ist. Der Virtualisierungshost, die IT-Systeme, die am Virtualisierungsmanagement beteiligt sind sowie die Administrationskonten für die Virtualisierungsschicht SOLLTEN NICHT zur Gesamtstruktur gehören, zu der der virtualisierte Domänencontroller gehört.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge