+APP.2.2.A19 Betrieb von virtualisierten Domänencontrollern (H)

APP.2.2.A19 Betrieb von virtualisierten Domänencontrollern (H)

Virtualisierte Domänencontroller SOLLTEN nicht gemeinsam mit weiteren virtuell betriebenen IT-Systemen auf dem gleichen physischen Host betrieben werden. Bei der Absicherung der administrativen Konten für den Zugriff über die Virtualisierungsschicht SOLLTE berücksichtigt werden, dass diese Vollzugriffe auf den Domänencontroller haben und dieser dann vergleichbar mit dem der Gruppe „Domain Admins“ / „Domänen-Administratoren“ ist. Der Virtualisierungshost, die IT-Systeme, die am Virtualisierungsmanagement beteiligt sind sowie die Administrationskonten für die Virtualisierungsschicht SOLLTEN NICHT zur Gesamtstruktur gehören, zu der der virtualisierte Domänencontroller gehört.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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