+APP.7.A3 Festlegung der Sicherheitsfunktionen zur Systemintegration (B) [IT-Betrieb]

APP.7.A3 Festlegung der Sicherheitsfunktionen zur Systemintegration (B) [IT-Betrieb]

Der IT-Betrieb und die zuständigen Fachverantwortlichen MÜSSEN Anforderungen an die technische Einsatzumgebung der geplanten Individualsoftware erstellen und mit der Software-Entwicklung abstimmen. Aus den Anforderungen MUSS klar hervorgehen:

  • auf was für einer Hardware-Plattform,
  • auf was für einer Software-Plattform (inklusive gesamten Software-Stack),
  • mit welchen zur Verfügung stehenden Ressourcen (z. B. CPU-Cluster oder Arbeitsspeicher),
  • mit welchen Schnittstellen mit anderen IT-Systemen oder Anwendungen sowie
  • mit welchen sich hieraus ergebenen Sicherheitsfunktionen

die Anwendung eingesetzt werden soll. Schnittstellen mit anderen IT-Systemen SOLLTEN in standardisierten technischen Formaten modelliert und definiert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge