+APP.7.A3 Festlegung der Sicherheitsfunktionen zur Systemintegration (B) [IT-Betrieb]
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APP.7.A3 Festlegung der Sicherheitsfunktionen zur Systemintegration (B) [IT-Betrieb]
Der IT-Betrieb und die zuständigen Fachverantwortlichen MÜSSEN Anforderungen an die technische Einsatzumgebung der geplanten Individualsoftware erstellen und mit der Software-Entwicklung abstimmen. Aus den Anforderungen MUSS klar hervorgehen: - auf was für einer Hardware-Plattform,
- auf was für einer Software-Plattform (inklusive gesamten Software-Stack),
- mit welchen zur Verfügung stehenden Ressourcen (z. B. CPU-Cluster oder Arbeitsspeicher),
- mit welchen Schnittstellen mit anderen IT-Systemen oder Anwendungen sowie
- mit welchen sich hieraus ergebenen Sicherheitsfunktionen
die Anwendung eingesetzt werden soll. Schnittstellen mit anderen IT-Systemen SOLLTEN in standardisierten technischen Formaten modelliert und definiert werden.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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