+SYS.1.8.A21 Einsatz von Speicherpools zur Trennung von Mandanten (H)

SYS.1.8.A21 Einsatz von Speicherpools zur Trennung von Mandanten (H)

Mandanten SOLLTEN Speicherressourcen aus unterschiedlichen sogenannten Speicherpools zugewiesen werden. Dabei SOLLTE ein Speichermedium immer nur einem einzigen Pool zugewiesen werden. Die logischen Festplatten (LUNs), die aus einem solchen Pool generiert werden, SOLLTEN nur einem einzigen Mandanten zugeordnet werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge