+SYS.1.8.A21 Einsatz von Speicherpools zur Trennung von Mandanten (H)

SYS.1.8.A21 Einsatz von Speicherpools zur Trennung von Mandanten (H)

Mandanten SOLLTEN Speicherressourcen aus unterschiedlichen sogenannten Speicherpools zugewiesen werden. Dabei SOLLTE ein Speichermedium immer nur einem einzigen Pool zugewiesen werden. Die logischen Festplatten (LUNs), die aus einem solchen Pool generiert werden, SOLLTEN nur einem einzigen Mandanten zugeordnet werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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