Viele Clients verfügen über ein Mikrofon und eine Kamera. Diese können prinzipiell von jedem aktiviert und verwendet werden, der über entsprechende Zugriffsrechte verfügt, bei vernetzten Systemen auch von Externen. Werden diese Rechte nicht sorgfältig vergeben, können Unbefugte Mikrofon oder Kamera dazu missbrauchen, um über das Internet Räume abzuhören oder unbemerkt Besprechungen aufzuzeichnen. Hierzu gehören auch Intelligente Persönliche Assistenten (IPA) oder Sprachassistenten, die die Umgebung permanent abhören und nach Nennung eines geräteabhängigen Aktivierungsworts bestimmte Funktionen ausführen, wie Musik abspielen, Kontakte anrufen, die Beleuchtung steuern oder das Raumklima verändern. Werden die Gespräche z. B. von IPAs an Dritte übermittelt, könnten diese unter Umständen von Unbefugten abgehört werden. Die aufgezeichneten Gespräche könnten auch bei den herstellenden Unternehmen von IPAs längerfristig abgespeichert und weiterverarbeitet werden.
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