+SYS.2.1 Allgemeiner Client
---+SYS.2.1.G1 Schadprogramme
---+SYS.2.1.G2 Datenverlust durch lokale Datenhaltung
---+SYS.2.1.G3 Hardware-Defekte bei Client-Systemen
---+SYS.2.1.G4 Unberechtigte Nutzung von Clients
---+SYS.2.1.G5 Installation nicht benötigter Betriebssystemkomponenten und Applikationen
---+SYS.2.1.G6 Abhören von Räumen mittels Mikrofon und Kamera
---+SYS.2.1.G7 Fehlerhafte Administration oder Nutzung von Geräten und Systemen
---+SYS.2.1.A1 Sichere Authentisierung von Benutzenden (B)
---+SYS.2.1.A3 Aktivieren von Autoupdate-Mechanismen (B)
---+SYS.2.1.A6 Einsatz von Schutzprogrammen gegen Schadsoftware (B)
---+SYS.2.1.A8 Absicherung des Bootvorgangs (B)
---+SYS.2.1.A42 Nutzung von Cloud- und Online-Funktionen (B) [Benutzende]
---+SYS.2.1.A9 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für Clients (S)
---+SYS.2.1.A10 Planung des Einsatzes von Clients (S)
---+SYS.2.1.A11 Beschaffung von Clients (S)
---+SYS.2.1.A13 Zugriff auf Ausführungsumgebungen mit unbeobachtbarer Codeausführung (S)
---+SYS.2.1.A15 Sichere Installation und Konfiguration von Clients (S)
---+SYS.2.1.A16 Deaktivierung und Deinstallation nicht benötigter Komponenten und Kennungen (S)
---+SYS.2.1.A18 Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsverbindungen (S)
---+SYS.2.1.A20 Schutz der Administrationsverfahren bei Clients (S)
---+SYS.2.1.A21 Verhinderung der unautorisierten Nutzung von Rechnermikrofonen und Kameras (S)
---+SYS.2.1.A23 Bevorzugung von Client-Server-Diensten (S)
---+SYS.2.1.A24 Umgang mit externen Medien und Wechseldatenträgern (S)
---+SYS.2.1.A26 Schutz vor Ausnutzung von Schwachstellen in Anwendungen (S)
---+SYS.2.1.A27 Geregelte Außerbetriebnahme eines Clients (S)
---+SYS.2.1.A34 Kapselung von sicherheitskritischen Anwendungen und Betriebssystemkomponenten (S)
---+SYS.2.1.A43 Lokale Sicherheitsrichtlinien für Clients (S)
---+SYS.2.1.A44 Verwaltung der Sicherheitsrichtlinien von Clients (S)
---+SYS.2.1.A28 Verschlüsselung der Clients (H)
---+SYS.2.1.A29 Systemüberwachung und Monitoring der Clients (H)
---+SYS.2.1.A30 Einrichten einer Referenzumgebung für Clients (H)
---+SYS.2.1.A31 Einrichtung lokaler Paketfilter (H)
---+SYS.2.1.A32 Einsatz zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Exploits (H)
---+SYS.2.1.A33 Einsatz von Ausführungskontrolle (H)
---+SYS.2.1.A35 Aktive Verwaltung der Wurzelzertifikate (H)
---+SYS.2.1.A36 Selbstverwalteter Einsatz von SecureBoot und TPM (H)
---+SYS.2.1.A37 Verwendung von Mehr-Faktor-Authentisierung (H)
---+SYS.2.1.A38 Einbindung in die Notfallplanung (H)
---+SYS.2.1.A39 Unterbrechungsfreie und stabile Stromversorgung (H) [Haustechnik]
---+SYS.2.1.A40 Betriebsdokumentation (H)
---+SYS.2.1.A41 Verwendung von Quotas für lokale Datenträger (H)
---+SYS.2.1.A45 Erweiterte Protokollierung (H)

SYS.2.1 Allgemeiner Client

Einleitung

Als „Allgemeiner Client“ wird ein IT-System mit einem beliebigen Betriebssystem bezeichnet, das die Trennung von Benutzenden zulässt und nicht dazu dient, Server-Dienste bereitzustellen. Auf einem Client sollten mindestens getrennte Umgebungen zur Administration und zur Benutzung eingerichtet werden können. Das IT-System verfügt in der Regel über Laufwerke und Anschlussmöglichkeiten für externe bzw. wechselbare Datenträger, weitere Schnittstellen für den Datenaustausch sowie andere Peripheriegeräte. Typischerweise ist ein solches IT-System in ein Client-Server-Netz eingebunden. Bei dem IT-System kann es sich beispielsweise um einen PC mit oder ohne Festplatte, um ein mobiles oder stationäres Gerät, aber auch um eine Linux-Workstation oder einen Apple Mac handeln.

Zielsetzung

Ziel dieses Bausteins ist der Schutz von Informationen, die auf jeglicher Art von Clients, unabhängig vom verwendeten Betriebssystem, erstellt, gelesen, bearbeitet, gespeichert oder versendet werden.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein SYS.2.1 Allgemeiner Client ist für alle Clients unabhängig vom konkreten Betriebssystem anzuwenden.

In der Regel werden Clients unter einem Betriebssystem ausgeführt, das jeweils eigene Sicherheitsmaßnahmen erfordert. Für verbreitete Client-Betriebssysteme sind spezifische Bausteine in der Schicht SYS.2 Desktop-Systeme vorhanden, die auf dem vorliegenden Baustein aufbauen und zusätzlich anzuwenden sind. Falls für eingesetzte Clients kein spezifischer Baustein existiert, müssen die Anforderungen des vorliegenden Bausteins geeignet für das Zielobjekt konkretisiert und es muss eine ergänzende Risikobetrachtung durchgeführt werden.

Sicherheitsempfehlungen für mobile Endgeräte mit festem Betriebssystem, wie Smartphones oder Tablets, sind in der Schicht SYS.3 Mobile Devices zu finden. Falls ein Client weitere Schnittstellen zum Datenaustausch hat, wie z. B. USB, Bluetooth, LAN oder WLAN, müssen diese gemäß den Sicherheitsvorgaben der Institution so abgesichert werden, wie es in den entsprechenden Bausteinen beschrieben ist. Hierzu sind Anforderungen beispielsweise in SYS.4.5 Wechseldatenträger oder NET.2.2 WLAN-Nutzung zu finden.

Regelmäßig sind außerdem die Anforderungen der Bausteine OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement und CON.3 Datensicherungskonzept für Clients zu berücksichtigen. Clients sind oft durch Schadsoftware gefährdet, daher sind die Anforderungen des Bausteins OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen bei Clients besonders relevant.

Wissenswertes

Für den Baustein SYS.2.1 Allgemeiner Client sind keine weiterführenden Informationen vorhanden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard
SYS.2.1.A1 Sichere Authentisierung von Benutzenden (B)

Um den Client zu nutzen, MÜSSEN sich die Benutzenden gegenüber dem IT-System authentisieren. Benutzende MÜSSEN eine Bildschirmsperre verwenden, wenn sie den Client unbeaufsichtigt betreiben. Die Bildschirmsperre SOLLTE automatisch aktiviert werden, wenn für eine festgelegte Zeitspanne keine Aktion durch Benutzende durchgeführt wurde. Die Bildschirmsperre DARF NUR durch eine erfolgreiche Authentisierung wieder deaktiviert werden können. Benutzende SOLLTEN verpflichtet werden, sich nach Aufgabenerfüllung vom IT-System bzw. von der IT-Anwendung abzumelden.

SYS.2.1.A3 Aktivieren von Autoupdate-Mechanismen (B)

Automatische Update-Mechanismen (Autoupdate) MÜSSEN aktiviert werden, sofern nicht andere Mechanismen wie regelmäßige manuelle Wartung oder ein zentrales Softwareverteilungssystem für Updates eingesetzt werden. Wenn für Autoupdate-Mechanismen ein Zeitintervall vorgegeben werden kann, SOLLTE mindestens täglich automatisch nach Updates gesucht und diese installiert werden.

SYS.2.1.A6 Einsatz von Schutzprogrammen gegen Schadsoftware (B)

Abhängig vom installierten Betriebssystem und von anderen vorhandenen Schutzmechanismen des Clients MUSS geprüft werden, ob Schutzprogramme gegen Schadsoftware eingesetzt werden sollen. Soweit vorhanden, MÜSSEN konkrete Aussagen, ob ein solcher Schutz notwendig ist, aus den spezifischen Betriebssystem-Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums berücksichtigt werden.

Schutzprogramme auf den Clients MÜSSEN so konfiguriert sein, dass Benutzende weder sicherheitsrelevante Änderungen an den Einstellungen vornehmen noch die Schutzprogramme deaktivieren können.

Das Schutzprogramm MUSS nach Schadsoftware suchen, wenn Dateien ausgetauscht oder übertragen werden. Der gesamte Datenbestand eines Clients MUSS regelmäßig auf Schadsoftware geprüft werden. Wenn ein Client infiziert ist, MUSS im Offlinebetrieb untersucht werden, ob ein gefundenes Schadprogramm bereits vertrauliche Daten gesammelt, Schutzfunktionen deaktiviert oder Code aus dem Internet nachgeladen hat.

SYS.2.1.A8 Absicherung des Bootvorgangs (B)

Der Startvorgang des IT-Systems („Booten“) MUSS gegen Manipulation abgesichert werden. Es MUSS festgelegt werden, von welchen Medien gebootet werden darf. Es SOLLTE entschieden werden, ob und wie der Bootvorgang kryptografisch geschützt werden soll. Es MUSS sichergestellt werden, dass nur Administrierende die Clients von einem anderen als den voreingestellten Laufwerken oder externen Speichermedien booten können. NUR Administrierende DÜRFEN von wechselbaren oder externen Speichermedien booten können. Die Konfigurationseinstellungen des Bootvorgangs DÜRFEN NUR durch Administrierende verändert werden können. Alle nicht benötigten Funktionen in der Firmware des Client-Systems MÜSSEN deaktiviert werden.

SYS.2.1.A42 Nutzung von Cloud- und Online-Funktionen (B) [Benutzende]

Es DÜRFEN NUR zwingend notwendige Cloud- und Online-Funktionen des Betriebssystems genutzt werden. Die notwendigen Cloud- und Online-Funktionen SOLLTEN dokumentiert werden. Die entsprechenden Einstellungen des Betriebssystems MÜSSEN auf Konformität mit den organisatorischen Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben überprüft und restriktiv konfiguriert bzw. die Funktionen deaktiviert werden.

SYS.2.1.A9 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für Clients (S)

Ausgehend von der allgemeinen Sicherheitsrichtlinie der Institution SOLLTEN die Anforderungen an allgemeine Clients konkretisiert werden. Die Richtlinie SOLLTE allen Benutzenden sowie allen Personen, die an der Beschaffung und dem Betrieb der Clients beteiligt sind, bekannt und Grundlage für deren Arbeit sein. Die Umsetzung der in der Richtlinie geforderten Inhalte SOLLTE regelmäßig überprüft werden. Die Ergebnisse SOLLTEN nachvollziehbar dokumentiert werden.

SYS.2.1.A10 Planung des Einsatzes von Clients (S)

Es SOLLTE im Vorfeld geplant werden, wo und wie Clients eingesetzt werden sollen. Die Planung SOLLTE dabei nicht nur Aspekte betreffen, die typischerweise direkt mit den Begriffen IT- oder Informationssicherheit in Verbindung gebracht werden, sondern auch betriebliche Aspekte, die Anforderungen im Bereich der Sicherheit nach sich ziehen. Alle Entscheidungen, die in der Planungsphase getroffen wurden, SOLLTEN so dokumentiert werden, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen werden können.

SYS.2.1.A11 Beschaffung von Clients (S)

Bevor Clients beschafft werden, SOLLTE eine Anforderungsliste erstellt werden, anhand derer die am Markt erhältlichen Produkte bewertet werden. Die jeweiligen herstellenden Unternehmen von IT- und Betriebssystem SOLLTEN für den gesamten geplanten Nutzungszeitraum Patches für Schwachstellen zeitnah zur Verfügung stellen. Auf Betriebssysteme, die über ein Rolling-Release-Modell aktualisiert werden, SOLLTE verzichtet werden. Die zu beschaffenden Systeme SOLLTEN über eine Firmware-Konfigurationsoberfläche für UEFI SecureBoot und, sofern vorhanden, für das TPM verfügen, die eine Kontrolle durch die Institution gewährleistet und so den selbstverwalteten Betrieb von SecureBoot und des TPM ermöglicht.

SYS.2.1.A13 Zugriff auf Ausführungsumgebungen mit unbeobachtbarer Codeausführung (S)

Der Zugriff auf Ausführungsumgebungen mit unbeobachtbarer Codeausführung (z. B. durch das Betriebssystem speziell abgesicherte Speicherbereiche, Firmwarebereiche etc.) SOLLTE nur mit administrativen Berechtigungen möglich sein. Die entsprechenden Einstellungen im BIOS bzw. der UEFI-Firmware SOLLTEN durch ein Passwort vor unberechtigten Veränderungen geschützt werden. Wird die Kontrolle über die Funktionen an das Betriebssystem delegiert, SOLLTEN auch dort nur mit administrativen Berechtigungen auf die Funktionen zugegriffen werden dürfen.

SYS.2.1.A15 Sichere Installation und Konfiguration von Clients (S)

Es SOLLTE festgelegt werden, welche Komponenten des Betriebssystems, welche Fachanwendungen und welche weiteren Tools installiert werden sollen. Die Installation und Konfiguration der IT-Systeme SOLLTE nur von autorisierten Personen (Administrierende oder vertraglich gebundene Dienstleistende) nach einem definierten Prozess in einer Installationsumgebung durchgeführt werden. Nachdem die Installation und die Konfiguration abgeschlossen sind, SOLLTEN die Grundeinstellungen überprüft werden. Sofern die Installation und Konfiguration den Vorgaben aus der Sicherheitsrichtlinie entsprechen, SOLLTEN die Clients im Anschluss in der Produktivumgebung in Betrieb genommen werden. Alle Installations- und Konfigurationsschritte SOLLTEN so dokumentiert werden, dass diese durch sachkundige Dritte nachvollzogen und wiederholt werden können.

SYS.2.1.A16 Deaktivierung und Deinstallation nicht benötigter Komponenten und Kennungen (S)

Nach der Installation SOLLTE überprüft werden, welche Komponenten der Firmware sowie des Betriebssystems und welche Anwendungen und weiteren Tools auf den Clients installiert und aktiviert sind. Nicht benötigte Module, Programme, Dienste, Aufgaben und Firmwarefunktionen (wie Fernwartung) SOLLTEN deaktiviert oder ganz deinstalliert werden. Nicht benötigte Laufzeitumgebungen, Interpretersprachen und Compiler SOLLTEN deinstalliert werden. Nicht benötigte Kennungen SOLLTEN deaktiviert oder gelöscht werden. Nicht benötigte Schnittstellen und Hardware des IT-Systems (wie z. B. Webcams) SOLLTEN deaktiviert werden. Es SOLLTE verhindert werden, dass diese Komponenten wieder reaktiviert werden können. Die getroffenen Entscheidungen SOLLTEN nachvollziehbar dokumentiert werden.

SYS.2.1.A18 Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsverbindungen (S)

Kommunikationsverbindungen SOLLTEN, soweit möglich, durch Verschlüsselung geschützt werden.

Die Clients SOLLTEN kryptografische Algorithmen und Schlüssellängen verwenden, die dem Stand der Technik und den Sicherheitsanforderungen der Institution entsprechen.

Neue Zertifikate von Zertifikatsausstellern SOLLTEN erst nach Überprüfung des Fingerprints aktiviert werden.

SYS.2.1.A20 Schutz der Administrationsverfahren bei Clients (S)

Abhängig davon, ob Clients lokal oder über das Netz administriert werden, SOLLTEN geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Die zur Administration verwendeten Verfahren SOLLTEN über die in der Sicherheitsrichtlinie festgelegten Vorgaben erfolgen.

SYS.2.1.A21 Verhinderung der unautorisierten Nutzung von Rechnermikrofonen und Kameras (S)

Der Zugriff auf Mikrofon und Kamera eines Clients SOLLTE nur durch Benutzende selbst möglich sein, solange sie lokal am IT-System arbeiten. Wenn vorhandene Mikrofone oder Kameras nicht genutzt und deren Missbrauch verhindert werden soll, SOLLTEN diese, wenn möglich, ausgeschaltet, abgedeckt (nur Kamera), deaktiviert oder physisch vom Gerät getrennt werden. Es SOLLTE geregelt werden, wie Kameras und Mikrofone in Clients genutzt und wie die Rechte vergeben werden.

SYS.2.1.A23 Bevorzugung von Client-Server-Diensten (S)

Wenn möglich, SOLLTEN zum Informationsaustausch dedizierte Serverdienste genutzt und direkte Verbindungen zwischen Clients vermieden werden. Falls dies nicht möglich ist, SOLLTE festgelegt werden, welche Client-zu-Client-Dienste (oft auch als „Peer-to-Peer“ bezeichnet) genutzt und welche Informationen darüber ausgetauscht werden dürfen. Falls erforderlich, SOLLTEN Benutzende für die Nutzung solcher Dienste geschult werden. Direkte Verbindungen zwischen Clients SOLLTEN sich nur auf das LAN beschränken. Auto-Discovery-Protokolle SOLLTEN auf das notwendige Maß beschränkt werden.

SYS.2.1.A24 Umgang mit externen Medien und Wechseldatenträgern (S)

Auf externe Schnittstellen SOLLTE nur restriktiv zugegriffen werden können. Es SOLLTE untersagt werden, dass nicht zugelassene Geräte oder Wechseldatenträger mit den Clients verbunden werden. Es SOLLTE verhindert werden, dass von den Clients auf Wechseldatenträger aus nicht vertrauenswürdigen Quellen zugegriffen werden kann. Die unerlaubte Ausführung von Programmen auf bzw. von externen Datenträgern SOLLTE technisch unterbunden werden. Es SOLLTE verhindert werden, dass über Wechsellaufwerke oder externe Schnittstellen unberechtigt Daten von den Clients kopiert werden können.

SYS.2.1.A26 Schutz vor Ausnutzung von Schwachstellen in Anwendungen (S)

Um die Ausnutzung von Schwachstellen in Anwendungen zu erschweren, SOLLTEN ASLR und DEP/NX im Betriebssystem aktiviert und von den Anwendungen genutzt werden. Sicherheitsfunktionen des Kernels und der Standardbibliotheken wie z. B. Heap- und Stackschutz SOLLTEN aktiviert werden.

SYS.2.1.A27 Geregelte Außerbetriebnahme eines Clients (S)

Bei der Außerbetriebnahme eines Clients SOLLTE sichergestellt werden, dass keine Daten verloren gehen und dass keine schutzbedürftigen Daten zurückbleiben. Es SOLLTE einen Überblick darüber geben, welche Daten wo auf den IT-Systemen gespeichert sind. Es SOLLTE eine Checkliste erstellt werden, die bei der Außerbetriebnahme eines IT-Systems abgearbeitet werden kann. Diese Checkliste SOLLTE mindestens Aspekte zur Datensicherung weiterhin benötigter Daten und dem anschließenden sicheren Löschen aller Daten umfassen.

SYS.2.1.A34 Kapselung von sicherheitskritischen Anwendungen und Betriebssystemkomponenten (S)

Um sowohl den Zugriff auf das Betriebssystem oder andere Anwendungen bei Angriffen als auch den Zugriff vom Betriebssystem auf besonders schützenswerte Dateien zu verhindern, SOLLTEN Anwendungen und Betriebssystemkomponenten (wie beispielsweise Authentisierung oder Zertifikatsüberprüfung) ihrem Schutzbedarf entsprechend besonders gekapselt bzw. anderen Anwendungen und Betriebssystemkomponenten gegenüber isoliert werden. Dabei SOLLTEN insbesondere sicherheitskritische Anwendungen berücksichtigt werden, die mit Daten aus unsicheren Quellen arbeiten (z. B. Webbrowser und Bürokommunikations-Anwendungen).

SYS.2.1.A43 Lokale Sicherheitsrichtlinien für Clients (S)

Alle sicherheitsrelevanten Einstellungen SOLLTEN bedarfsgerecht konfiguriert, getestet und regelmäßig überprüft werden. Dafür SOLLTEN Sicherheitsrichtlinien, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des herstellenden Unternehmens und des voreingestellten Standardverhaltens, konfiguriert werden, sofern das Standardverhalten nicht anderen Anforderungen aus dem IT-Grundschutz oder der Organisation widerspricht. Die Entscheidungen SOLLTEN dokumentiert und begründet werden. Sicherheitsrichtlinien SOLLTEN in jedem Fall gesetzt werden, auch dann, wenn das voreingestellte Standardverhalten dadurch nicht verändert wird.

SYS.2.1.A44 Verwaltung der Sicherheitsrichtlinien von Clients (S)

Alle Einstellungen der Clients SOLLTEN durch Nutzung eines Managementsystems verwaltet und entsprechend dem ermittelten Schutzbedarf sowie auf den internen Richtlinien basierend konfiguriert sein. Konfigurationsänderungen SOLLTEN dokumentiert, begründet und mit dem Sicherheitsmanagement abgestimmt werden, sodass der Stand der Sicherheitskonfiguration jederzeit nachvollziehbar ist und Konfigurationsänderungen schnell durchgeführt und zentralisiert verteilt werden können.

SYS.2.1.A28 Verschlüsselung der Clients (H)

Wenn vertrauliche Informationen auf den Clients gespeichert werden, SOLLTEN mindestens die schutzbedürftigen Dateien sowie ausgewählte Dateisystembereiche oder besser die gesamten Datenträger verschlüsselt werden. Hierfür SOLLTE ein eigenes Konzept erstellt und die Details der Konfiguration besonders sorgfältig dokumentiert werden. In diesem Zusammenhang SOLLTEN die Authentisierung (z. B. Passwort, PIN, Token), die Ablage der Wiederherstellungsinformationen, die zu verschlüsselnden Laufwerke und die Schreibrechte auf unverschlüsselte Datenträger geregelt werden. Der Zugriff auf das genutzte Schlüsselmaterial MUSS angemessen geschützt sein.

Benutzende SOLLTEN darüber aufgeklärt werden, wie sie sich bei Verlust eines Authentisierungsmittels zu verhalten haben.

SYS.2.1.A29 Systemüberwachung und Monitoring der Clients (H)

Die Clients SOLLTEN in ein geeignetes Systemüberwachungs- bzw. Monitoringkonzept eingebunden werden, das den Systemzustand und die Funktionsfähigkeit der Clients laufend überwacht und Fehlerzustände sowie die Über- bzw. Unterschreitung definierter Grenzwerte an das Betriebspersonal meldet.

SYS.2.1.A30 Einrichten einer Referenzumgebung für Clients (H)

Für Clients SOLLTE eine Referenzinstallation erstellt werden, in der die Grundkonfiguration und alle Konfigurationsänderungen, Updates und Patches vor dem Einspielen auf den Client vorab getestet werden können. Für verschiedene, typische und häufig wiederkehrende Testfälle SOLLTEN Checklisten erstellt werden, die beim Testlauf möglichst automatisiert abgearbeitet werden sollten. Die Testfälle SOLLTEN sowohl die Perspektive der Benutzung als auch die des Betriebs berücksichtigen. Zusätzlich SOLLTEN alle Tests so dokumentiert werden, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen werden können.

SYS.2.1.A31 Einrichtung lokaler Paketfilter (H)

Auf jedem Client SOLLTEN, zusätzlich zu den eingesetzten zentralen Sicherheitsgateways, lokale Paketfilter eingesetzt werden. Es SOLLTE eine Strategie zur Implementierung gewählt werden, die nur benötigte Netzkommunikation explizit erlaubt.

SYS.2.1.A32 Einsatz zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Exploits (H)

Auf den Clients SOLLTEN zusätzliche Maßnahmen zum expliziten Schutz vor Exploits (Angriffe, um Systemlücken auszunutzen) getroffen werden. Wenn notwendige Schutzmaßnahmen nicht über Funktionen des Betriebssystems umgesetzt werden können, SOLLTEN zusätzliche geeignete Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Sollte es nicht möglich sein, nachhaltige Maßnahmen umzusetzen, SOLLTEN andere geeignete (in der Regel organisatorische) Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.

SYS.2.1.A33 Einsatz von Ausführungskontrolle (H)

Es SOLLTE über eine Ausführungskontrolle sichergestellt werden, dass nur explizit erlaubte Programme und Skripte ausgeführt werden können. Die Regeln SOLLTEN so eng wie möglich gefasst werden. Falls Pfade und Hashes nicht explizit angegeben werden können, SOLLTEN alternativ auch zertifikatsbasierte oder Pfad-Regeln genutzt werden.

SYS.2.1.A35 Aktive Verwaltung der Wurzelzertifikate (H)

Im Zuge der Beschaffung und Installation des Clients SOLLTE dokumentiert werden, welche Wurzelzertifikate für den Betrieb des Clients notwendig sind. Auf dem Client SOLLTEN lediglich die für den Betrieb notwendigen und vorab dokumentierten Wurzelzertifikate enthalten sein. Es SOLLTE regelmäßig überprüft werden, ob die vorhandenen Wurzelzertifikate noch den Vorgaben der Institution entsprechen. Es SOLLTEN alle auf dem IT-System vorhandenen Zertifikatsspeicher in die Prüfung einbezogen werden (z. B. UEFI-Zertifikatsspeicher, Zertifikatsspeicher von Webbrowsern etc.).

SYS.2.1.A36 Selbstverwalteter Einsatz von SecureBoot und TPM (H)

Auf UEFI-kompatiblen Systemen SOLLTEN Bootloader, Kernel sowie alle benötigten Firmware-Komponenten durch selbstkontrolliertes Schlüsselmaterial signiert werden. Nicht benötigtes Schlüsselmaterial SOLLTE entfernt werden. Sofern das Trusted Platform Module (TPM) nicht benötigt wird, SOLLTE es deaktiviert werden.

SYS.2.1.A37 Verwendung von Mehr-Faktor-Authentisierung (H)

Es SOLLTE eine sichere Mehr-Faktor-Authentisierung unter Einbeziehung unterschiedlicher Faktoren (Wissen, Besitz, Eigenschaft) für die lokale Anmeldung am Client eingerichtet werden, z. B. Passwort mit Chipkarte oder Token.

SYS.2.1.A38 Einbindung in die Notfallplanung (H)

Die Clients SOLLTEN im Notfallmanagementprozess berücksichtigt werden. Die Clients SOLLTEN hinsichtlich der Geschäftsprozesse oder Fachaufgaben, für die sie benötigt werden, für den Wiederanlauf priorisiert werden. Es SOLLTEN geeignete Notfallmaßnahmen vorgesehen werden, indem mindestens Wiederanlaufpläne erstellt, Bootmedien zur Systemwiederherstellung generiert sowie Passwörter und kryptografische Schlüssel sicher hinterlegt werden.

SYS.2.1.A39 Unterbrechungsfreie und stabile Stromversorgung (H) [Haustechnik]

Clients SOLLTEN an eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) angeschlossen werden. Die USV SOLLTE hinsichtlich Leistung und Stützzeit ausreichend dimensioniert sein. Clients SOLLTEN vor Überspannung geschützt werden.

SYS.2.1.A40 Betriebsdokumentation (H)

Die Durchführung betrieblicher Aufgaben an Clients bzw. Clientgruppen SOLLTE nachvollziehbar anhand der Fragen „Wer?“, „Wann?“ und „Was?“ dokumentiert werden. Aus der Dokumentation SOLLTEN insbesondere Konfigurationsänderungen nachvollziehbar sein. Auch sicherheitsrelevante Aufgaben (z. B. wer befugt ist, neue Festplatten einzubauen) SOLLTEN dokumentiert werden. Alles, was automatisch dokumentiert werden kann, SOLLTE auch automatisch dokumentiert werden. Die Dokumentation SOLLTE vor unbefugtem Zugriff und Verlust geschützt werden. Sicherheitsrelevante Aspekte SOLLTEN nachvollziehbar erläutert und hervorgehoben werden.

SYS.2.1.A41 Verwendung von Quotas für lokale Datenträger (H)

Es SOLLTE überlegt werden, Quotas einzurichten, die den verwendeten Speicherplatz auf der lokalen Festplatte begrenzen. Alternativ SOLLTEN Mechanismen des verwendeten Datei- oder Betriebssystems genutzt werden, die Benutzende bei einem bestimmten Füllstand der Festplatte warnen oder nur noch Administrierenden Schreibrechte einräumen.

SYS.2.1.A45 Erweiterte Protokollierung (H)

Es SOLLTE auch Client-Verhalten, das nicht mit der Sicherheit direkt in Verbindung steht, protokolliert und unverzüglich (automatisiert) ausgewertet werden, um verdeckte Aktivitäten mit Bezug zu Angriffen erkennen zu können.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge