+SYS.2.1.A21 Verhinderung der unautorisierten Nutzung von Rechnermikrofonen und Kameras (S)

SYS.2.1.A21 Verhinderung der unautorisierten Nutzung von Rechnermikrofonen und Kameras (S)

Der Zugriff auf Mikrofon und Kamera eines Clients SOLLTE nur durch Benutzende selbst möglich sein, solange sie lokal am IT-System arbeiten. Wenn vorhandene Mikrofone oder Kameras nicht genutzt und deren Missbrauch verhindert werden soll, SOLLTEN diese, wenn möglich, ausgeschaltet, abgedeckt (nur Kamera), deaktiviert oder physisch vom Gerät getrennt werden. Es SOLLTE geregelt werden, wie Kameras und Mikrofone in Clients genutzt und wie die Rechte vergeben werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge