+SYS.3.3.A14 Schutz vor Rufnummernermittlung bei der Nutzung von Mobiltelefonen (H) [Benutzende]
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SYS.3.3.A14 Schutz vor Rufnummernermittlung bei der Nutzung von Mobiltelefonen (H) [Benutzende]
Um zu verhindern, dass die verwendeten Rufnummern bestimmten Personen zugeordnet werden können, SOLLTEN Rufnummern für ausgehende Anrufe unterdrückt werden. Außerdem SOLLTEN KEINE SMS- und MMS-Nachrichten versendet werden. Rufnummern von Mobiltelefonen SOLLTEN NICHT veröffentlicht oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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