+SYS.3.3.A14 Schutz vor Rufnummernermittlung bei der Nutzung von Mobiltelefonen (H) [Benutzende]
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SYS.3.3.A14 Schutz vor Rufnummernermittlung bei der Nutzung von Mobiltelefonen (H) [Benutzende]
Um zu verhindern, dass die verwendeten Rufnummern bestimmten Personen zugeordnet werden können, SOLLTEN Rufnummern für ausgehende Anrufe unterdrückt werden. Außerdem SOLLTEN KEINE SMS- und MMS-Nachrichten versendet werden. Rufnummern von Mobiltelefonen SOLLTEN NICHT veröffentlicht oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
| Sors |
Regolamentazzjoni |
Kwistjonijiet marbuta
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