+SYS.4.5.A12 Schutz vor Schadsoftware (B) [Benutzende]
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SYS.4.5.A12 Schutz vor Schadsoftware (B) [Benutzende]
Die Institution MUSS sicherstellen, dass nur Daten auf Wechseldatenträger übertragen werden, die auf Schadsoftware überprüft wurden. Bevor Daten von Wechseldatenträgern verarbeitet werden, MÜSSEN sie auf Schadsoftware überprüft werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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