+SYS.4.5.A12 Schutz vor Schadsoftware (B) [Benutzende]

SYS.4.5.A12 Schutz vor Schadsoftware (B) [Benutzende]

Die Institution MUSS sicherstellen, dass nur Daten auf Wechseldatenträger übertragen werden, die auf Schadsoftware überprüft wurden. Bevor Daten von Wechseldatenträgern verarbeitet werden, MÜSSEN sie auf Schadsoftware überprüft werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.39 Schadprogramme