+IND.3.2.A14 Technische Kontrolle von Fernwartungssitzungen (H) [Planende, Datenschutzbeauftragte]

IND.3.2.A14 Technische Kontrolle von Fernwartungssitzungen (H) [Planende, Datenschutzbeauftragte]

OT-Fernwartungssitzungen SOLLTEN ergänzend zu IND.3.2.A10 Beobachtung und Kontrolle von OT-Fernwartungssitzungen kontinuierlich durch eine technische Lösung reglementiert werden. Dabei SOLLTEN die Aktivitäten auf Befehlsebene, d. h. manuelle und automatisierte Befehle, technisch überwacht und gegebenenfalls automatisch unterbunden werden.

Zusätzlich SOLLTEN Sitzungen komponentenübergreifend überwacht werden. Falls technisch überwacht wird, dann SOLLTE nicht nur bei konkreten Regelverstößen, sondern auch bei Anomalien im Benutzungsverhalten ein Alarm ausgelöst werden, z. B. sobald ein plötzlich erhöhtes Kommunikationsvolumen erkannt wird.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge