+IND.3.2.A14 Technische Kontrolle von Fernwartungssitzungen (H) [Planende, Datenschutzbeauftragte]

IND.3.2.A14 Technische Kontrolle von Fernwartungssitzungen (H) [Planende, Datenschutzbeauftragte]

OT-Fernwartungssitzungen SOLLTEN ergänzend zu IND.3.2.A10 Beobachtung und Kontrolle von OT-Fernwartungssitzungen kontinuierlich durch eine technische Lösung reglementiert werden. Dabei SOLLTEN die Aktivitäten auf Befehlsebene, d. h. manuelle und automatisierte Befehle, technisch überwacht und gegebenenfalls automatisch unterbunden werden.

Zusätzlich SOLLTEN Sitzungen komponentenübergreifend überwacht werden. Falls technisch überwacht wird, dann SOLLTE nicht nur bei konkreten Regelverstößen, sondern auch bei Anomalien im Benutzungsverhalten ein Alarm ausgelöst werden, z. B. sobald ein plötzlich erhöhtes Kommunikationsvolumen erkannt wird.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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