+INF.1.A5 Handfeuerlöscher (B)

INF.1.A5 Handfeuerlöscher (B)

Zur Sofortbekämpfung von Bränden MÜSSEN Handfeuerlöscher in der jeweils geeigneten Brandklasse (DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher) in ausreichender Zahl und Größe im Gebäude zur Verfügung stehen. Die Handfeuerlöscher MÜSSEN regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Mitarbeitenden SOLLTEN in die Benutzung der Handfeuerlöscher eingewiesen werden. Die Einweisungen SOLLTEN in zweckmäßigen Zeitabständen wiederholt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge