+INF.1.A5 Handfeuerlöscher (B)
|
INF.1.A5 Handfeuerlöscher (B)
Zur Sofortbekämpfung von Bränden MÜSSEN Handfeuerlöscher in der jeweils geeigneten Brandklasse (DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher) in ausreichender Zahl und Größe im Gebäude zur Verfügung stehen. Die Handfeuerlöscher MÜSSEN regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Mitarbeitenden SOLLTEN in die Benutzung der Handfeuerlöscher eingewiesen werden. Die Einweisungen SOLLTEN in zweckmäßigen Zeitabständen wiederholt werden.
1. Overzicht
1.1 Referenties
1.2 Geïdentificeerde eisen
1.3 Gerelateerde regelingen
2. Geïdentificeerde eisen
3. Gerelateerde regelingen
Regelingen
| Bron |
Regelgeving |
Gekoppelde issues
|