+INF.2.A10 Inspektion und Wartung der Infrastruktur (B) [Wartungspersonal, Haustechnik]

INF.2.A10 Inspektion und Wartung der Infrastruktur (B) [Wartungspersonal, Haustechnik]

Für alle Komponenten der baulich-technischen Infrastruktur MÜSSEN mindestens die vom herstellenden Unternehmen empfohlenen oder durch Normen festgelegten Intervalle und Vorschriften für Inspektion und Wartung eingehalten werden. Inspektionen und Wartungsarbeiten MÜSSEN protokolliert werden. Brandschotten MÜSSEN daraufhin geprüft werden, ob sie unversehrt sind. Die Ergebnisse MÜSSEN dokumentiert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge