+INF.2.A10 Inspektion und Wartung der Infrastruktur (B) [Wartungspersonal, Haustechnik]
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INF.2.A10 Inspektion und Wartung der Infrastruktur (B) [Wartungspersonal, Haustechnik]
Für alle Komponenten der baulich-technischen Infrastruktur MÜSSEN mindestens die vom herstellenden Unternehmen empfohlenen oder durch Normen festgelegten Intervalle und Vorschriften für Inspektion und Wartung eingehalten werden. Inspektionen und Wartungsarbeiten MÜSSEN protokolliert werden. Brandschotten MÜSSEN daraufhin geprüft werden, ob sie unversehrt sind. Die Ergebnisse MÜSSEN dokumentiert werden.
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1.1 Παραπομπές
1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις
1.3 Σχετικοί κανονισμοί
2. Εντοπισμένες απαιτήσεις
3. Σχετικοί κανονισμοί
Κανονισμοί
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Κανονισμός |
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