+INF.11 Allgemeines Fahrzeug
---+INF.11.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen für Fahrzeuge
---+INF.11.G2 Fehlendes Sicherheitsbewusstsein und Sorglosigkeit beim Umgang mit dem Fahrzeug
---+INF.11.G3 Ungeregelte Datenübertragung an Dritte und unsichere Kommunikationsschnittstellen
---+INF.11.G4 Unsachgemäße Veränderungen am Fahrzeug
---+INF.11.G5 Manipulation, unbefugter Zutritt und Diebstahl bei Fahrzeugen
---+INF.11.G6 Gefahren im Zusammenhang mit Wartung, Reparatur und Updates
---+INF.11.G7 Gefahren bei der Aussonderung
---+INF.11.G8 Unzulässige Temperatur und Luftfeuchte in Fahrzeugen
---+INF.11.A1 Planung und Beschaffung (B) [Fachverantwortliche, Beschaffungsstelle, Datenschutzbeauftragte]
---+INF.11.A2 Wartung, Inspektion und Updates (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
---+INF.11.A3 Regelungen für die Fahrzeugbenutzung (B) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche, Benutzende, Datenschutzbeauftragte]
---+INF.11.A4 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie (S) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
---+INF.11.A5 Erstellung einer Inventarliste (S)
---+INF.11.A6 Festlegung von Handlungsanweisungen (S) [Fachverantwortliche, Benutzende]
---+INF.11.A7 Sachgerechter Umgang mit Fahrzeugen und schützenswerten Informationen (S) [Fachverantwortliche, Benutzende]
---+INF.11.A8 Schutz vor witterungsbedingten Einflüssen (S) [Benutzende, Fachverantwortliche]
---+INF.11.A9 Sicherstellung der Versorgung (S) [Fachverantwortliche]
---+INF.11.A10 Aussonderung (S) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche]
---+INF.11.A11 Ersatzvorkehrungen bei Ausfällen (H) [Fachverantwortliche]
---+INF.11.A12 Diebstahlsicherung bzw. Bewachung (H) [Fachverantwortliche, Mitarbeitende]
---+INF.11.A13 Schädigende Fremdeinwirkung (H) [Fachverantwortliche]
---+INF.11.A14 Schutz sensibler Informationen vor unbefugtem Zugriff und Kenntnisnahme (H) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche]
---+INF.11.A15 Physische Absicherung der Schnittstellen (H) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche]
---+INF.11.A16 Brandlöschanlage (H) [Fachverantwortliche]
---+INF.11.A17 Netztrennung des In-Vehicle-Network mit einem Sonderfahrzeugnetz über Gateways (H)
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INF.11 Allgemeines Fahrzeug
EinleitungInstitutionen nutzen in vielen Situationen die unterschiedlichsten Fahrzeuge im Nah- und Fernbereich. Als Fahrzeug werden im Kontext dieses Bausteins motorisierte Fortbewegungsmittel bezeichnet, die sich in der Regel auf Land- und Luftstraßen, Seewegen sowie Wasserstraßen bewegen und über eine Fahrzeugkabine oder Vergleichbares verfügen. Beispiele hierfür sind PKW, LKW, Flugzeuge oder Schiffe. Im folgenden Text wird nur noch der Oberbegriff Fahrzeug verwendet, außer es ist eine bestimmte Art von Fahrzeug gemeint. Nahezu alle modernen Fahrzeuge verfügen über integrierte IT-Komponenten, wie zum Beispiel Infotainmentsysteme oder interne Analysesysteme, die im Rahmen der Informationssicherheit ganzheitlich betrachtet werden müssen. Darüber hinaus werden dienstliche Aufgaben häufig nicht nur in den Räumen und Gebäuden einer Institution erledigt, sondern auch innerhalb von Fahrzeugen, die sich an wechselnden Standorten und in verschiedenen Umgebungen befinden können. Ein Fahrzeug ist somit auch eine eigenständige mobile Arbeitsumgebung, die durch die Institution angemessen abgesichert werden muss. ZielsetzungDer Baustein beschreibt spezifische Gefährdungen, die zu beachten sind, wenn Institutionen Fahrzeuge mit IT-Komponenten einsetzen oder Fahrzeuge im Allgemeinen als IT-Arbeitsplätze verwenden. Darauf aufbauend legt der Baustein fest, welche Anforderungen von Fahrzeugnutzenden und -haltenden zu erfüllen sind, um den optimalen Betrieb eines Fahrzeugs aus Sicht der Informationssicherheit zu gewährleisten. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.11 Allgemeines Fahrzeug ist grundsätzlich auf jedes von der Institution eingesetztes Land-, Luft- und Wasserfahrzeug einmal anzuwenden. Adressaten des Bausteins sind Benutzende und Betreibende von Fahrzeugen. Autonom fahrende oder ferngesteuerte Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge und Raumfahrzeuge sind von diesem Baustein ausgenommen. Die Art, die Ausstattung, der Einsatzort und das Aufgabenfeld von Fahrzeugen können sich je nach Institution voneinander unterscheiden. In dem Baustein INF.11 Allgemeines Fahrzeug werden nur die typischen Einsatzszenarien von Fahrzeugen berücksichtigt, sodass spezielle Einsatzzwecke, wie etwa Rettungseinsätze von Rettungshubschraubern oder Kampfeinsätze von Militärfahrzeugen, ergänzend individuell betrachtet werden müssen. Daher wird nicht abschließend auf nachträglich eingebaute, einsatzspezifische IT-Systeme oder fahrzeugspezifische Fachanwendungen eingegangen, wie sie zum Beispiel bei Einsatzfahrzeugen oder Führungsfahrzeugen üblich sind. Die Ausstattung und die damit verbundenen Fachanwendungen dieser Fahrzeuge sind individuell ergänzend zu behandeln. Außerdem werden die fahrzeugeigenen Netze über Kommunikationsbusse wie CAN, LIN oder Flexray, auch IVN (In-Vehicle-Network) genannt, nicht betrachtet, da diese in der Regel nicht durch die Anwendenden verändert werden. Um die mitgeführten und nachträglich eingebauten IT-Komponenten abzusichern, müssen alle relevanten Bausteine, wie SYS.3.1 Laptops, SYS.3.2 Allgemeine Smartphones und Tablets, NET.3.3 VPN und die Bausteinschichten NET.4 Telekommunikation sowie NET.2 Funknetze gesondert berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss, bevor das Fahrzeug entsorgt, bzw. ausgesondert wird, der Baustein CON.6 Löschen und Vernichten angewendet werden, damit keine schützenswerten Informationen im Fahrzeug verbleiben. Dieser Baustein behandelt alle infrastrukturellen Aspekte, sodass INF.9 Mobiler Arbeitsplatz nicht zusätzlich zu modellieren ist. WissenswertesDer wissenschaftliche Artikel „IT-Sicherheit und Datenschutz im vernetzten Fahrzeug“ des Fraunhofer Instituts (DOI: 10.1007/s11623-015-0434-4) gibt einen generellen Überblick über vernetzte Fahrzeuge, mögliche Anwendungen, die benötigten Daten und die sich daraus ergebenden Bedrohungen. Der wissenschaftliche Artikel „Security Issues and Vulnerabilities in Connected Car Systems" von der IEEE Konferenz 2015 zeigt auf, welche neuen Bedrohungen durch die Fahrzeugvernetzung entstehen.
1. Übersicht
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Standard |
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INF.11.A1 Planung und Beschaffung (B) [Fachverantwortliche, Beschaffungsstelle, Datenschutzbeauftragte]
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Bevor Fahrzeuge beschafft werden, MUSS der Einsatzzweck geplant werden. Die funktionalen Anforderungen an die Fahrzeuge und insbesondere die Anforderungen an die Informationssicherheit, sowie den Datenschutz der verbauten IT-Komponenten MÜSSEN erhoben werden. Hierbei MÜSSEN folgende Aspekte berücksichtigt werden: - Einsatzszenarien der Fahrzeuge,
- nähere Einsatzumgebung der Fahrzeuge sowie
- der gesamte Lebenszyklus der Fahrzeuge.
Die Fahrzeuge MÜSSEN außerdem über angemessene Schließsysteme verfügen, sofern die Fahrzeuge nicht durchgehend durch andere Maßnahmen oder Regelungen gesichert werden können. Während der Planung SOLLTE berücksichtigt werden, dass viele Fahrzeuge Daten an die fahrzeugherstellenden Unternehmen und weitere Dritte übermitteln können.
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INF.11.A2 Wartung, Inspektion und Updates (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
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Die Fahrzeuge und die dazugehörenden IT-Komponenten MÜSSEN nach den Vorgaben des herstellenden Unternehmens gewartet werden. Hierbei MUSS beachtet werden, dass die Intervalle der herkömmlichen Wartung und von Updates der integrierten IT-Komponenten voneinander abweichen können. Es MUSS klar geregelt werden, wer in welcher Umgebung die Updates installieren darf. Auch „Over-the-Air“ (OTA) Updates MÜSSEN geregelt eingespielt werden. Wartungs- und Reparaturarbeiten MÜSSEN von befugtem und qualifiziertem Personal in einer sicheren Umgebung durchgeführt werden. Dabei SOLLTE schon vor der Wartung geklärt werden, wie mit Fremdfirmen umgegangen wird. Werden Fahrzeuge in fremden Institutionen gewartet, SOLLTE geprüft werden, ob alle nicht benötigten, zum Fahrzeug dazugehörigen portablen IT-Systeme entfernt werden. Werden die Fahrzeuge wieder in den Einsatzbetrieb integriert, MUSS mittels Checkliste geprüft werden, ob alle Beanstandungen und Mängel auch behoben wurden. Es MUSS auch geprüft werden, ob die vorhandenen IT-Komponenten einsatzfähig sind.
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INF.11.A3 Regelungen für die Fahrzeugbenutzung (B) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche, Benutzende, Datenschutzbeauftragte]
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Für alle Tätigkeiten, die sich auf die Sicherheit der in den Fahrzeugen verarbeiteten Informationen auswirken können, MUSS vorher geregelt werden, ob sie in den Fahrzeugen durchgeführt werden dürfen. Hierbei MUSS klar geregelt werden, welche Informationen dabei transportiert und bearbeitet werden dürfen. Ergänzend MUSS festgelegt werden, welche Schutzvorkehrungen dabei zu treffen sind. Dies MUSS für jede Art von Information gelten, auch für Gespräche in den Fahrzeugen. Es MUSS geklärt werden, unter welchen Rahmenbedingungen Mitarbeitende auf welche Art von Informationen ihrer Institution zugreifen dürfen. Außerdem MUSS geregelt werden, in welchem Umfang Infotainmentsysteme, Anwendungen und sonstige Services der Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Des Weiteren MUSS festgelegt werden, wie Schnittstellen abzusichern sind. In bestehende Geschäfts- bzw. Dienstanweisungen MUSS beschrieben werden, wie mitgeführte IT in den Fahrzeugen verwendet und aufbewahrt werden darf.
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INF.11.A4 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie (S) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
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Alle relevanten Sicherheitsanforderungen für die IT innerhalb der Fahrzeuge SOLLTEN in einer für Mitarbeitende verpflichtenden Sicherheitsrichtlinie dokumentiert werden. Die Richtlinie SOLLTE allen relevanten Mitarbeitenden der Institution bekannt sein und die Grundlage für ihren Umgang mit Fahrzeugen darstellen. In der Richtlinie SOLLTEN die Zuständigkeiten für einzelne Aufgaben klar geregelt sein. Die Sicherheitsrichtlinie SOLLTE regelmäßig überprüft und anlassbezogen aktualisiert werden.
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INF.11.A5 Erstellung einer Inventarliste (S)
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Für jedes Fahrzeug SOLLTE eine Inventarliste über - die im Fahrzeug fest verbauten oder zugehörigen IT-Komponenten (z. B. Handfunkgeräte bei Einsatzfahrzeugen),
- die Fachverfahren, die auf den integrierten IT-Komponenten ausgeführt werden,
- Handlungsanweisungen und Betriebsdokumentationen sowie
- die mit dem Infotainmentsystem gekoppelten Mobilgeräte
geführt werden. Die Inventarliste SOLLTE regelmäßig und anlassbezogen aktualisiert werden. Dabei SOLLTE überprüft werden, ob noch alle inventarisierten zum Fahrzeug gehörenden IT-Komponenten vorhanden sind. Zusätzlich SOLLTE anhand der Inventarliste überprüft werden, ob keine mobilen Endgeräte unerlaubt mit dem Infotainmentsystem gekoppelt worden sind.
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INF.11.A6 Festlegung von Handlungsanweisungen (S) [Fachverantwortliche, Benutzende]
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Für alle wesentlichen Situationen, die die Informationssicherheit von Fahrzeugen betreffen, SOLLTEN Handlungsanweisungen in Form von Checklisten vorliegen. Die Handlungsanweisungen SOLLTEN dabei in die Sicherheitsrichtlinie integriert werden und in geeigneter Form als Checklisten verfügbar sein, während das Fahrzeug benutzt wird. Hierbei SOLLTE auch der Fall berücksichtigt werden, dass das Fahrzeug selbst gestohlen wird. Die Handlungsanweisungen SOLLTEN insbesondere nachfolgende Szenarien behandeln: - Ausfall von IT-Komponenten der Fahrzeuge,
- Notfallsituationen wie Unfälle,
- unerlaubtes Betreten der Fahrzeuge sowie
- Diebstahl der Fahrzeuge oder darin abgelegter Gegenstände mit Relevanz für die Informationssicherheit.
Die Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben SOLLTEN in der Checkliste dokumentiert sein. Die Anweisungen SOLLTEN von den Fahrzeugbenutzenden in den entsprechenden Situationen angewendet werden. Anhand der Checkliste SOLLTE dokumentiert werden, wie sie in diesen Situationen vorgegangen sind.
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INF.11.A7 Sachgerechter Umgang mit Fahrzeugen und schützenswerten Informationen (S) [Fachverantwortliche, Benutzende]
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Die Institution SOLLTE die Handlungsanweisungen zur Fahrzeugbenutzung um Aspekte ergänzen, wann, wie und wo Fahrzeuge sachgerecht abgestellt bzw. angedockt werden dürfen. Hierbei SOLLTE primär die Frage beantwortet werden, welche Umgebungen die Fahrzeuge angemessenen vor unerlaubten Zutritt oder Sachbeschädigung schützen. Des Weiteren SOLLTE hierbei berücksichtigt werden, welche Informationen und IT-Systeme in den Fahrzeugen aufbewahrt werden dürfen. Ausreichende Maßnahmen zum Zutrittsschutz SOLLTEN ergriffen werden. Die Ladung der Fahrzeuge SOLLTE sicher verstaut werden. Es SOLLTE sichergestellt werden, dass schützenswerte Informationen nicht von außerhalb der Fahrzeuge von Unbefugten eingesehen, mitgehört oder entwendet werden können. Die Mitarbeitenden SOLLTEN mit der grundlegenden Funktionsweise der Fahrzeuge und den betreffenden IT-Komponenten vertraut gemacht werden. Die Mitarbeitenden SOLLTEN auch über die bestehenden Sicherheitsrisiken informiert werden.
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INF.11.A8 Schutz vor witterungsbedingten Einflüssen (S) [Benutzende, Fachverantwortliche]
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Fahrzeuge und die darin verbauten IT-Komponenten SOLLTEN vor witterungsbedingten Einflüssen ausreichend geschützt werden. Je nach Fahrzeugart, Einsatzort und Einsatzumgebung SOLLTEN zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für kurzfristig auftretende extreme Wettererscheinungen SOLLTEN entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Diese Schutzmaßnahmen SOLLTEN in den Handlungsanweisungen zur Fahrzeugbenutzung in Form von Checklisten dokumentiert werden.
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INF.11.A9 Sicherstellung der Versorgung (S) [Fachverantwortliche]
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Bevor Fahrzeuge eingesetzt werden, SOLLTE geplant werden, wie diese mit Betriebsstoffen während des Einsatzes versorgt werden. Die Fahrzeuge SOLLTEN dabei während des Einsatzes immer ausreichend mit Betriebsstoffen versorgt werden.
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INF.11.A10 Aussonderung (S) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche]
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Werden Fahrzeuge ausgesondert, SOLLTEN keine schützenswerten Informationen in den Fahrzeugen verbleiben. Bevor Fahrzeuge endgültig ausgesondert werden, SOLLTE anhand der Inventarliste geprüft werden, ob keine inventarisierten Gegenstände und darüber hinaus relevanten Gegenstände zurückgelassen worden sind.
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INF.11.A11 Ersatzvorkehrungen bei Ausfällen (H) [Fachverantwortliche]
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Für den Fall, dass Fahrzeuge oder Fahrzeugführende ausfallen, SOLLTEN innerhalb der Institution vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Abhängig von der Bedeutung der Fahrzeuge SOLLTEN Ersatzfahrzeuge bereitstehen oder alternativ ein Rahmenvertrag mit einer geeigneten Fremdinstitution geschlossen werden. Zusätzlich dazu SOLLTEN Ersatzfahrzeugführende verfügbar sein.
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INF.11.A12 Diebstahlsicherung bzw. Bewachung (H) [Fachverantwortliche, Mitarbeitende]
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Eine Alarmanlage SOLLTE vorhanden sein. Bei Bodenfahrzeugen SOLLTE darüber hinaus eine Wegfahrsperre vorhanden sein. Wird das Fahrzeug verlassen, SOLLTEN die Alarmanlage und Wegfahrsperre aktiviert werden. Alternativ SOLLTEN die Fahrzeuge bewacht werden.
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INF.11.A13 Schädigende Fremdeinwirkung (H) [Fachverantwortliche]
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Je nach Art der Fahrzeuge SOLLTEN geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Fahrzeuge vor potentieller Fremdeinwirkung in der geplanten Einsatzumgebung zu schützen, wie z. B. störenden Funkstrahlen.
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INF.11.A14 Schutz sensibler Informationen vor unbefugtem Zugriff und Kenntnisnahme (H) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche]
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Fahrzeuge und die dazugehörigen IT-Komponenten SOLLTEN so abgesichert werden, dass sensible Informationen durch Unbefugte nicht ausgelesen bzw. manipuliert oder gelöscht werden können. Hierbei SOLLTEN die vorhandenen Schutzvorkehrungen der herstellenden Unternehmen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
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INF.11.A15 Physische Absicherung der Schnittstellen (H) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche]
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Alle physischen internen und externen Schnittstellen der Fahrzeuge SOLLTEN physisch gegen unbefugte Benutzung und äußere Einflüsse abgesichert werden.
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INF.11.A16 Brandlöschanlage (H) [Fachverantwortliche]
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Die Fahrzeuge SOLLTEN über eine Brandlöschanlage verfügen, die einen Brand von außen und innen löschen kann. Alternativ SOLLTEN geeignete Mittel zur Brandbekämpfung mitgeführt werden.
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INF.11.A17 Netztrennung des In-Vehicle-Network mit einem Sonderfahrzeugnetz über Gateways (H)
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Generell SOLLTE die Institution sicherstellen, dass keine Informationen unerlaubt und undefiniert zwischen - dem In-Vehicle-Network (IVN), das wiederum an die Netze der fahrzeugherstellenden Unternehmen angebunden ist und
- den einsatzspezifischen IT-Komponenten
ausgetauscht werden. Hierzu SOLLTEN Gateways mit standardisierten Protokollen (z. B. nach Standard CiA 447) eingesetzt werden. Die Gateways SOLLTEN dabei vom fahrzeugherstellenden Unternehmen freigegeben sein.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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