+INF.11.A2 Wartung, Inspektion und Updates (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]

INF.11.A2 Wartung, Inspektion und Updates (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]

Die Fahrzeuge und die dazugehörenden IT-Komponenten MÜSSEN nach den Vorgaben des herstellenden Unternehmens gewartet werden. Hierbei MUSS beachtet werden, dass die Intervalle der herkömmlichen Wartung und von Updates der integrierten IT-Komponenten voneinander abweichen können. Es MUSS klar geregelt werden, wer in welcher Umgebung die Updates installieren darf. Auch „Over-the-Air“ (OTA) Updates MÜSSEN geregelt eingespielt werden.

Wartungs- und Reparaturarbeiten MÜSSEN von befugtem und qualifiziertem Personal in einer sicheren Umgebung durchgeführt werden. Dabei SOLLTE schon vor der Wartung geklärt werden, wie mit Fremdfirmen umgegangen wird. Werden Fahrzeuge in fremden Institutionen gewartet, SOLLTE geprüft werden, ob alle nicht benötigten, zum Fahrzeug dazugehörigen portablen IT-Systeme entfernt werden.

Werden die Fahrzeuge wieder in den Einsatzbetrieb integriert, MUSS mittels Checkliste geprüft werden, ob alle Beanstandungen und Mängel auch behoben wurden. Es MUSS auch geprüft werden, ob die vorhandenen IT-Komponenten einsatzfähig sind.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge