+INF.12.A12 Kontrolle elektrotechnischer Anlagen und bestehender Verbindungen (S) [IT-Betrieb, Haustechnik]

INF.12.A12 Kontrolle elektrotechnischer Anlagen und bestehender Verbindungen (S) [IT-Betrieb, Haustechnik]

Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel SOLLTEN gemäß DGUV Vorschrift 3, entsprechend den in § 5 Prüfung genannten Durchführungsanweisungen, regelmäßig geprüft werden. Alle Unregelmäßigkeiten, die festgestellt werden, MÜSSEN unverzüglich dokumentiert werden. Festgestellte Unregelmäßigkeiten MÜSSEN unverzüglich den zuständigen Organisationseinheiten gemeldet werden. Die zuständigen Organisationseinheiten MÜSSEN die festgestellten Unregelmäßigkeiten so zeitnah beheben, dass eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden kann. Die Verfügbarkeit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel MUSS hierbei im erforderlichen Maß sichergestellt sein.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge