+INF.12.A12 Kontrolle elektrotechnischer Anlagen und bestehender Verbindungen (S) [IT-Betrieb, Haustechnik]

INF.12.A12 Kontrolle elektrotechnischer Anlagen und bestehender Verbindungen (S) [IT-Betrieb, Haustechnik]

Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel SOLLTEN gemäß DGUV Vorschrift 3, entsprechend den in § 5 Prüfung genannten Durchführungsanweisungen, regelmäßig geprüft werden. Alle Unregelmäßigkeiten, die festgestellt werden, MÜSSEN unverzüglich dokumentiert werden. Festgestellte Unregelmäßigkeiten MÜSSEN unverzüglich den zuständigen Organisationseinheiten gemeldet werden. Die zuständigen Organisationseinheiten MÜSSEN die festgestellten Unregelmäßigkeiten so zeitnah beheben, dass eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden kann. Die Verfügbarkeit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel MUSS hierbei im erforderlichen Maß sichergestellt sein.

1. Visão geral

Título Norma

1.1 Referências

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulamentos relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fonte Requisito

3. Regulamentos relacionados

Regulamentos
Fonte Regulamentação

Pedidos ligados