+1. Für die Zwecke der Genehmigung der vom jeweiligen Institut gewählten Stressperiode ist die …
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1. Für die Zwecke der Genehmigung der vom jeweiligen Institut gewählten Stressperiode ist die …
Für die Zwecke der Genehmigung der vom jeweiligen Institut gewählten Stressperiode ist die zuständige Behörde die für die Beaufsichtigung dieses EU-Instituts auf konsolidierter Basis verantwortliche Behörde und, falls ein internes Modell auch auf der Ebene einer Tochtergesellschaft genehmigt ist, die für die Beaufsichtigung der Tochtergesellschaft dieses EU-Instituts verantwortliche Behörde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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