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1. Für die Zwecke der Genehmigung der vom jeweiligen Institut gewählten Stressperiode ist die …

Für die Zwecke der Genehmigung der vom jeweiligen Institut gewählten Stressperiode ist die zuständige Behörde die für die Beaufsichtigung dieses EU-Instituts auf konsolidierter Basis verantwortliche Behörde und, falls ein internes Modell auch auf der Ebene einer Tochtergesellschaft genehmigt ist, die für die Beaufsichtigung der Tochtergesellschaft dieses EU-Instituts verantwortliche Behörde.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/