+5. Number of stressed periods to use for calibration
---+1. Für die Zwecke der Genehmigung der vom jeweiligen Institut gewählten Stressperiode ist die …
---+2. Genehmigen die zuständigen Behörden die auf Konzernebene nach Artikel 37 Absatz 2 der Richtlinie …
---+3. Abweichend davon sollten die zuständigen Behörden von einem EU-Institut die Identifikation einer …
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5. Number of stressed periods to use for calibration
5. Number of stressed periods to use for calibration
1. Übersicht
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Regulierung |
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1. Für die Zwecke der Genehmigung der vom jeweiligen Institut gewählten Stressperiode ist die …
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Für die Zwecke der Genehmigung der vom jeweiligen Institut gewählten Stressperiode ist die zuständige Behörde die für die Beaufsichtigung dieses EU-Instituts auf konsolidierter Basis verantwortliche Behörde und, falls ein internes Modell auch auf der Ebene einer Tochtergesellschaft genehmigt ist, die für die Beaufsichtigung der Tochtergesellschaft dieses EU-Instituts verantwortliche Behörde.
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2. Genehmigen die zuständigen Behörden die auf Konzernebene nach Artikel 37 Absatz 2 der Richtlinie …
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Genehmigen die zuständigen Behörden die auf Konzernebene nach Artikel 37 Absatz 2 der Richtlinie 2006/49/EG festgelegte Stressperiode unter Verweis auf Artikel 129 der Richtlinie 2006/48/EG, wird nur die Festlegung einer einzigen Stressperiode auf Konzernebene verlangt.
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3. Abweichend davon sollten die zuständigen Behörden von einem EU-Institut die Identifikation einer …
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Abweichend davon sollten die zuständigen Behörden von einem EU-Institut die Identifikation einer anderen Stressperiode für eine Tochtergesellschaft verlangen, falls die für den Konzern festgelegte Stressperiode als nicht maßgeblich für das Portfolio der Tochtergesellschaft erachtet wird. Zieht ein Institut mit einer Tochtergesellschaft, die über ein auf lokaler Ebene genehmigtes VaR-Modell verfügt, eine einzige Stressperiode für den gesamten Konzern heran, muss es den Nachweis erbringen, dass diese konzernweite Stressperiode maßgeblich für das Portfolio der Tochtergesellschaft ist.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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