+9. Die zuständigen Behörden können von den Instituten verlangen, für die Kalibrierung des …

9. Die zuständigen Behörden können von den Instituten verlangen, für die Kalibrierung des …

Die zuständigen Behörden können von den Instituten verlangen, für die Kalibrierung des sVaR-Modells antithetische Daten heranzuziehen, insbesondere wenn häufige Positionsänderungen charakteristisch für das Portfolio eines Instituts sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/