+6. Kann ein Institut unter außergewöhnlichen Umständen nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist …

6. Kann ein Institut unter außergewöhnlichen Umständen nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist …

Kann ein Institut unter außergewöhnlichen Umständen nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist, Verbesserungen an der derzeitigen VaR-Methodik in die sVaR-Berechnung aufzunehmen, sollte dies dokumentiert werden, und das Institut sollte darlegen können, dass Neuerungen in der derzeitigen VaR-Methodik, die nicht in die sVaR-Berechnung übernommen werden, nur begrenzte Auswirkungen (zum Beispiel auf den VaR oder die Eigenkapitalanforderungen) haben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/