+6. Kann ein Institut unter außergewöhnlichen Umständen nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist …
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6. Kann ein Institut unter außergewöhnlichen Umständen nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist …
Kann ein Institut unter außergewöhnlichen Umständen nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist, Verbesserungen an der derzeitigen VaR-Methodik in die sVaR-Berechnung aufzunehmen, sollte dies dokumentiert werden, und das Institut sollte darlegen können, dass Neuerungen in der derzeitigen VaR-Methodik, die nicht in die sVaR-Berechnung übernommen werden, nur begrenzte Auswirkungen (zum Beispiel auf den VaR oder die Eigenkapitalanforderungen) haben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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