+10. Consistency with VaR methodology
---+1. Die sVaR-Methodik sollte auf der derzeitigen VaR-Methodik basieren, wobei gegebenenfalls …
---+2. Bezüglich der Standards, die für beide Kennzahlen verwendet werden, und zusätzlich zu den durch …
---+3. Obwohl das sVaR-Modell einige Standards des derzeitigen VaR-Modells beinhaltet, sind …
---+4. Unter gewissen Umständen können die sVaR-Verfahren auch von den VaR-Verfahren abweichen, wenn …
---+5. Generell sollten sich Veränderungen im VaR-Modell oder in der VaR-Methodik eines Instituts in …
---+6. Kann ein Institut unter außergewöhnlichen Umständen nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist …
---+7. Werden anstelle einer vollständigen Neubewertung in einem VaR-Modell Sensitivitäten …
---+8. Sofern Neubewertungsskalen bzw. Preis-( Spot)- /Volatilitätsmatrizen verwendet werden, sollten …
---+9. Hinsichtlich der Kalibrierung gegenüber Marktdaten, wird das de-meaning für sVaR-Berechnungen …
---+10. Aus der unten stehenden Tabelle sind die wichtigsten vorstehend erörterten Punkte ersichtlich …

10. Consistency with VaR methodology

10. Consistency with VaR methodology

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Die sVaR-Methodik sollte auf der derzeitigen VaR-Methodik basieren, wobei gegebenenfalls …

Die sVaR-Methodik sollte auf der derzeitigen VaR-Methodik basieren, wobei gegebenenfalls spezifische Anpassungen des VaR-Modells erforderlich sind, um eine sVaR-Kennzahl zu liefern. Alle im VaR-Modell berücksichtigten Risikofaktoren sollten daher im sVaR-Modell erfasst werden.

2. Bezüglich der Standards, die für beide Kennzahlen verwendet werden, und zusätzlich zu den durch …

Bezüglich der Standards, die für beide Kennzahlen verwendet werden, und zusätzlich zu den durch die CRD vorgeschriebenen Standards (z. B. das 99%ige Konfidenzniveau), können die Institute die Wurzel-Zeit-Formel zur Skalierung eines 10-Tages-sVaR verwenden. Da die beschränkte Aussagekraft des Skalierungsfaktors bekannt ist, sollte das Verfahren zur Validierung des internen Modells eine Analyse beinhalten, die dazu dient, die Angemessenheit der Wurzel-Zeit-Formelzugrunde liegenden Annahmen zu belegen.

3. Obwohl das sVaR-Modell einige Standards des derzeitigen VaR-Modells beinhaltet, sind …

Obwohl das sVaR-Modell einige Standards des derzeitigen VaR-Modells beinhaltet, sind Abweichungen bei anderen Standards aufgrund ausdrücklicher Richtlinienanforderungen oder methodischer Unvereinbarkeiten in Bezug auf den sVaR-Ansatz möglich. Dies trifft insbesondere auf folgende Punkte zu:

  • (i) Länge der Stressperiode

Da die Stressperiode einen Zwölfmonatszeitraum umfassen muss, sind jegliche Anpassungen, die zur Verkürzung oder Verlängerung der angegebenen Stressperiode führen, auch dann, wenn sie sich aus der vorgesehenen Konsistenz zwischen VaR und sVaR ergeben würden, unzulässig.

  • (ii) Erfordernis eines Rückvergleichs

Der zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen genutzte Multiplikationsfaktor m s sollte mindestens 3 betragen und in Abhängigkeit von den Ergebnissen des VaR-Rückvergleichs um einen Zusatzfaktor zwischen 0 und 1 erhöht werden. Gleichwohl sind Rückvergleiche für die Bestimmung des sVaR-Wertes nicht erforderlich.

  • (iii) Frequenz der Berechnung des sVaR

Da die Berechnung des sVaR nach Maßgabe der CRD mindestens wöchentlich erfolgen muss, ist es den Instituten freigestellt, die Maßzahl häufiger, zum Beispiel täglich, zu errechnen, sodass eine Konsistenz mit der VaR-Frequenz erzielt wird.

Wenn sich ein Institut beispielsweise für eine wöchentliche Berechnung der sVaR-Kennzahl entscheidet und man einen auf 10 Tage hochskalierten 1-Tages-sVAR unterstellt, würde für die tägliche Berechnung der Eigenkapitalanforderungen auf der Grundlage von internen Modellen Folgendes gelten:

  • a) Derselbe sVaR-Wert würde für fünf aufeinanderfolgende Geschäftstage nach der Berechnung der sVaR-Kennzahl verwendet werden.
  • b) Zur Berechnung der durchschnittlichen sVaR-Werte während der vorangegangenen 60 Geschäftstage sollten die Institute die aktuellsten 12 sVaR-Werte nutzen, um diesen Durchschnitt zu errechnen.
  • c) Das Institut sollte in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass sein Portfolio an dem für die Berechnung des sVaR gewählten Wochentages repräsentativ für das in der Woche gehaltene Portfolio ist und dass der gewählte Wochentag nicht zu einer systematischen Unterschätzung der sVaR-Werte bei wöchentlicher Berechnung führt. Beispielsweise könnte dieser Nachweis dadurch erbracht werden, dass der VaR an dem für die sVaR-Berechnung gewählten Wochentag nicht systematisch niedriger ist, als an anderen Tagen.
4. Unter gewissen Umständen können die sVaR-Verfahren auch von den VaR-Verfahren abweichen, wenn …

Unter gewissen Umständen können die sVaR-Verfahren auch von den VaR-Verfahren abweichen, wenn methodische Unvereinbarkeiten zwischen der Berechnung des aktuellen VaR und des sVaR bestehen.

Als Beispiel können Änderungen in der bestehenden VaR-Methodik genannt werden, die nicht im sVaR-Ansatz angewendet werden können oder die Anwendung eines approximativen Bewertungsverfahrens (anhand von Sensitivitätsanalyse/Proxies) im Gegensatz zu einer vollständigen Neubewertung („full revaluation“). Diese vollständige Neubewertung ist jedenfalls die für den sVaR bevorzugte Herangehensweise.

5. Generell sollten sich Veränderungen im VaR-Modell oder in der VaR-Methodik eines Instituts in …

Generell sollten sich Veränderungen im VaR-Modell oder in der VaR-Methodik eines Instituts in Veränderungen am sVaR-Modell oder an der sVaR-Methodik widerspiegeln, die für die Berechnung der sVaR-Kapitalanforderung herangezogen wird.

6. Kann ein Institut unter außergewöhnlichen Umständen nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist …

Kann ein Institut unter außergewöhnlichen Umständen nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist, Verbesserungen an der derzeitigen VaR-Methodik in die sVaR-Berechnung aufzunehmen, sollte dies dokumentiert werden, und das Institut sollte darlegen können, dass Neuerungen in der derzeitigen VaR-Methodik, die nicht in die sVaR-Berechnung übernommen werden, nur begrenzte Auswirkungen (zum Beispiel auf den VaR oder die Eigenkapitalanforderungen) haben.

7. Werden anstelle einer vollständigen Neubewertung in einem VaR-Modell Sensitivitäten …

Werden anstelle einer vollständigen Neubewertung in einem VaR-Modell Sensitivitäten herangezogen, sollte das betreffende Institut den Nachweis erbringen, dass dieser Ansatz auch bei Zugrundelegung größerer Veränderungen noch für die sVaR-Ermittlung geeignet ist. Ein sensitivitätsbasierter sVaR könnte die Berücksichtigung von höheren Ableitungen bzw. der Konvexität erfordern.

8. Sofern Neubewertungsskalen bzw. Preis-( Spot)- /Volatilitätsmatrizen verwendet werden, sollten …

Sofern Neubewertungsskalen bzw. Preis-( Spot)- /Volatilitätsmatrizen verwendet werden, sollten diese überprüft und ergänzt werden, um größere Veränderungen der Risikofaktoren, in den Stressszenarien berücksichtigen zu können. Für sVaR-Berechnungen sollte vorzugsweise das Verfahren der vollständigen Neubewertung gewählt werden, wobei Veränderungen gleichzeitig auf alle Risikofaktoren anzuwenden sind.

9. Hinsichtlich der Kalibrierung gegenüber Marktdaten, wird das de-meaning für sVaR-Berechnungen …

Hinsichtlich der Kalibrierung gegenüber Marktdaten, wird das de-meaning für sVaR-Berechnungen nicht als erforderlich betrachtet. Ergibt sich bei Marktdaten ein signifikanter Trend, sind anstelle des de-meaning vorzugsweise antithetische Daten zu nutzen.

10. Aus der unten stehenden Tabelle sind die wichtigsten vorstehend erörterten Punkte ersichtlich …

Aus der unten stehenden Tabelle sind die wichtigsten vorstehend erörterten Punkte ersichtlich, die die Konsistenz zwischen den methodischen Aspekten der derzeitigen VaR-Bestimmung und der sVaR-Bestimmung betreffen.

Muss Konsistenz zwischen VaR- und SVaR-Methodik

Ja in Bezug auf …bestehen? Nein in Bezug auf … GewichtungÜberprüfungsbedarf bei
Konfidenzniveauhistorischer DatenModelländerungen Anwendung von
HaltedauerRückvergleich Länge des historischen Beobachtungszeitraums Häufigkeit der BerechnungTaylor-Approximationen Skalierungsmethode

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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